Unterstützung für Ihre Miete und Heizkosten - Was Sie zum Thema Wohngeld wissen sollten

Anfang 2020 ist das „Wohngeldstärkungsgesetz“ in Kraft getreten, wodurch die Wohngeldleistungen erhöht wurden. Zum 01.01.2022 wurden die Leistungen erneut angepasst. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag.

Was ist unter Wohngeld zu verstehen?

Wohngeld ist ein staatlicher Wohnkostenzuschuss für Bürge- rinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Zum 1. Januar 2020 und 2021 ist das Wohngeld insgesamt erhöht worden. Wichtig ist, dass das Wohngeld nicht als Almosen oder Spende zu verstehen ist. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen notwendigen Anspruch darauf. Das Wohngeld soll Sie dementsprechend bei Ihren vertraglichen monatlichen Mietzahlungen unterstützen.

 

Wer kann Wohngeld beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Mieter Wohngeld beantragen. Ob tatsächlich ein Anspruch vorliegt, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder (z. B. Ehepartner und Kinder), dem Gesamteinkommen des Haushalts und der Höhe der Miete. Wer jedoch sogenannte Transferleistungen bezieht, ist leider nicht wohngeldberechtigt, weil in den Leistungen bereits die Wohnkosten einkalkuliert sind. Zu diesen Transferleistungen zählen die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII), Arbeitslosgeld II (Hartz IV), Sozialgeld nach dem SGB II sowie bei Studierenden das BaföG.

 

Wo erhalte ich Wohngeld?

Die Zuständigkeit für den Wohngeldantrag richtet sich  nach der Wohnadresse, für die Sie einen Mietzuschuss beantragen möchten. Wenn Sie beispielsweise umgezogen sind und für Ihre neue Wohnung einen Zuschuss beantragen wollen, ist für Sie die Wohngeldstelle am neuen Wohnort der richtige Ansprechpartner. In Fürth wäre hier das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth zuständig.

 

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Entscheidend ist der Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Soweit ein Anspruch besteht, wird das Wohngeld ab dem Monat der Antragstellung gewährt und in der Regel für ein Jahr bewilligt. Nach Ablauf der 12 Monate ist ein neuer Antrag erforderlich.

 

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Insgesamt ist die Berechnung des Wohngeldes sehr kompliziert und würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Wer einen Zugang zum Internet hat, kann online den kostenfreien Wohngeldrechner des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nutzen. Im Online-Wohngeldrechner geben Sie einfach die entsprechenden Daten ein. Dabei wird auch die Mietenstufe der Gemeinde abgefragt, in der Sie wohnen. Für Fürth (Stadt) wurde für 2020 die Stufe „4“ bzw. „IV“ festgelegt. Diese kann sich jedoch auch jährlich ändern. Auf der Seite www.wohngeld.org können Sie nachlesen, ob die Mietenstufe für Ihre Gemeinde noch aktuell ist. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich gerne telefonisch während der angegebenen Öffnungszeiten beim Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth melden.

 

Neu ab 2022 ist ein Heizkostenzuschuss!

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss und wie hoch wird er in etwas sein?
Voraussetzung dafür ist das Sie in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben müssen oder noch beziehen. Wohngeldbezieher, die alleine leben, bekommen demnach 270 €, Zwei-Personen-Haushalte 350 €. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 70 € vorgesehen.  

 

Bei Fragen zum Wohngeld und zur Beantragung: 
Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth

Sozialrathaus

Königsplatz 2

90762 Fürth

1. Stock, Zimmer 149

E-Mail:

Homepage: fuerth.de

 

Achtung: Persönliche Termine sind aufgrund der aktuellen

Pandemie nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Öffnungszeiten:

Mo. – Di.: 08.00 – 12.00 Uhr

Mi.: geschlossen

Do. – Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr

Bei allgemeinen Fragen steht Ihnen Frau Heffner
gerne zur Verfügung.
Tel.: 0911 - 75 995 - 414
Kontakt

 

 

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